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1 vernehmen
v/t (unreg.)1. hear; (erfahren) auch learn; hast du das ( etwa) auch schon vernommen? iro. have you heard that too (by any chance)?2. (verhören) interrogate, question; JUR. auch examine; als Zeuge vernommen werden be called into the witness box (Am. witness stand)* * *to examine; to find out; to question; to hear; to quiz; to interrogate; to learn of* * *Ver|neh|men [fɛɐ'neːmən]nt -s, no pldem Vernéhmen nach — from what I/we etc hear
gutem/sicherem Vernéhmen nach — according to well-informed/reliable sources
* * *(to question: The lawyer examined the witness in the court case.) examine* * *Ver·neh·menntdem \Vernehmen nach from what I hear/one hearsnach sicherem \Vernehmen according to reliable sources* * *dem/allem Vernehmen nach — from what/all that one hears
* * *vernehmen v/t (irr)1. hear; (erfahren) auch learn;hast du das (etwa) auch schon vernommen? iron have you heard that too (by any chance)?als Zeuge vernommen werden be called into the witness box (US witness stand)* * *dem/allem Vernehmen nach — from what/all that one hears
* * *v.to hear v.(§ p.,p.p.: heard) -
2 Vernehmen
v/t (unreg.)1. hear; (erfahren) auch learn; hast du das ( etwa) auch schon vernommen? iro. have you heard that too (by any chance)?2. (verhören) interrogate, question; JUR. auch examine; als Zeuge vernommen werden be called into the witness box (Am. witness stand)* * *to examine; to find out; to question; to hear; to quiz; to interrogate; to learn of* * *Ver|neh|men [fɛɐ'neːmən]nt -s, no pldem Vernéhmen nach — from what I/we etc hear
gutem/sicherem Vernéhmen nach — according to well-informed/reliable sources
* * *(to question: The lawyer examined the witness in the court case.) examine* * *Ver·neh·menntdem \Vernehmen nach from what I hear/one hearsnach sicherem \Vernehmen according to reliable sources* * *dem/allem Vernehmen nach — from what/all that one hears
* * *Vernehmen n:dem Vernehmen nach from what one hears, rumo(u)r has it that,hat er … auch he is said to …* * *dem/allem Vernehmen nach — from what/all that one hears
* * *v.to hear v.(§ p.,p.p.: heard)
См. также в других словарях:
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeuge — Beobachter; Augenzeuge * * * Zeu|ge [ ts̮ɔy̮gə], der; n, n: männliche Person, die bei einem Ereignis anwesend war und darüber berichten kann: er war Zeuge des Unfalls; sie sagten als Zeugen vor Gericht aus. Syn.: ↑ Zuschauer. Zus.: Augenzeuge,… … Universal-Lexikon
Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Zeuge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene… … Deutsch Wikipedia
Rechtsbeugung — Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit… … Deutsch Wikipedia
Justizwillkür — Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit… … Deutsch Wikipedia
Nebenintervention — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt … Deutsch Wikipedia
Gutachten — Statement; Stellungnahme; Ansicht; Anschauung; Meinung; Einschätzung; Bewertung; Beurteilung; Begutachtung; Abschätzung; Urteil; … Universal-Lexikon
Parteivernehmung — Die Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO) ist ein förmliches Beweismittel im deutschen Zivilprozess. Sie unterscheidet sich von der Anhörung einer Partei (§§ 118, 141 Abs. 1 S. 1 ZPO), die bloß lückenhaftes Vorbringen ergänzt und ohne Beweisbeschluss … Deutsch Wikipedia
Zusatztatsache — Zusatztatsachen sind Informationen, die ein Gerichtssachverständiger im Rahmen einer Beweisaufnahme ermittelt, ohne dass es für ihre Wahrnehmung auf seine besonderen Fachkenntnisse ankommt und ohne dass sie seinen Gutachterauftrag betreffen. In… … Deutsch Wikipedia
Nebenklage — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia